Rechner starten
Vergleichen Sie die leistungsstärksten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen.Mittlerweile
Die DornsteinTabelle hat sich zur führenden Vergleichstabelle bei Heilpraktikern entwickelt.
Seit über 2 Jahren
Die DornsteinTabelle steht allen Heilpraktikern kostenlos zur Verfügung.
Über 2.500 Heilpraktiker
empfehlen die DornsteinTabelle im Patientengespräch.
Stand Oktober 2025
Über 2.000 Heilpraktiker stellen die DornsteinTabelle ToGo ihren Patienten in der Praxis zur Verfügung.
Seit September 2022
Über 300 Heilpraktiker haben die DornsteinTabelle auf ihrer Praxis-Homepage verlinkt.
ARAG 483 Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung ARAG 483 im Test. Der Naturheilkunde-Tarif ARAG 483 wurde von DornsteinTabelle getestet. Dabei erreichte der Tarif eine durchschnittliche Leistungsstärke für naturheilkundliche Erst- und Folgebehandlungen innerhalb von 4 Jahren einen Wert von 96 % Dornstein Realwert.Testbericht ARAG 483 Zusatzversicherung Heilpraktiker | DornsteinTabelle
Leistungsstärke nach Dornstein 4-Jahres Realwert-Methode
Ø-Erstattung in 4 Jahren: | 96 % |
Ø-Erstattung im 1 - 2 Jahr: | 96.32 % |
Ø-Erstattung im 3 -4 Jahr: | 96.32 % |
ARAG 483 Leistungen für Naturheilkunde-Behandlungen
Die Zusatzversicherung Naturheilverfahren ARAG 483 leistet für folgende alternative Heilmethoden.Maximale Erstattung für Naturheilkunde Behandlungen pro Jahr: | 1125 € |
Erstattung für Naturheilkunde Leistungen in Prozent: | 90.00 % |
Maximale Gesamterstattung für Naturheilkunde Behandlungen: (Leistungen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit) | 2.250 € alle zwei Jahre |
Leistung beim Heilpraktiker: | 90.00 % |
Erstattung Hufelandverzeichnis: | Erstattung bis zum Höchstbetrag |
Erstattung beim Naturheilkunde-Arzt: (Erstattung für Naturheilkunde Leistungen) | 90.00 % |
Erstattung GOÄ / GebüH: | Erstattung bis zum Höchstbetrag |
Leistung für Arzneimittel: | 100 % der gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel. |
Der Tarif leistet für: | Heilmittel | Medikamente |
Weitere Gesundheitsleistungen des Tarifes
Vorsorgeuntersuchungen / IGeL Leistungen: | |
Schutzimpfungen: | |
Sonstige Leistungen: | 100 % Leistung bei Auslandsreisen (weltweiter Krankenschutz bis zu acht Wochen). Leistungen werden für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Krankenrücktransport ( Notfall-Jet) tarifgemäß erstattet. |
Sehhilfe-Leistungen (Brille, Kontaktlinsen)
Sehhilfen: | 330 € in 3 Jahren für Erwachsene, 165 € in 3 Jahren bei Kindern |
LASIK: | 1.000 € nach 3 Jahren Laufzeit im 4. Jahr |
Tarifkonditionen
Wartezeit: | 3 Monate |
Mindestvertragslaufzeit: | 2 Versicherungsjahre |
Altersrückstellungen: | Ja, der ARAG 483 ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Stabile Beiträge im Alter. |
ARAG 483 Zusatzversicherung Heilpraktiker im Vergleich & Test
Die ARAG 483 Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist ein leistungsstarker Naturheilkunde-Tarif mit einem Versicherungs-Budget von 2.250 € alle zwei Jahre. Er bietet zudem Sehhilfe-Leistungen für z.B. Brille und Kontaktlinsen in Höhe von 330 € alle drei Jahre für Erwachsene sowie bis zu 1.000 € für LASIK. Als Besonderheit bietet er bei Auslandsreisen weltweiten Schutz bis zu 8 Wochen inkl. Krankenrücktransport.Gesundheitsfragen der ARAG 483 Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Die Heilpraktiker Zusatzversicherung der ARAG im Tarif 483 stellt sechs Gesundheitsfragen. Diese beginnen mit dem sog. BMI (Body Mass Index) und führen strukturiert über Fragen zu möglichen Krankheiten in den letzten drei Jahren, über stationäre Krankenhausaufenthalte der letzten fünf Jahre bis hin zu Fragen einer psychotherapeutischen Behandlung in den letzten zehn Jahren. Auch wird eine Frage zu verordneten Medikamenten innerhalb des letzten Jahres gestellt. Im Wesentlichen werden Gesundheitsfragen zu Organen und Krankheiten bzw. Krankheitsbildern gestellt.Mögen sich auch sechs Gesundheitsfragen zunächst viel anhören, handelt es sich um recht spezifisch gestellte Fragen, wie z.B. liegt eine Diabetes vor. Dies kann sehr konkret beantwortet werden, was die sog. Gesundheitsprüfung der ARAG zügig beantworten lässt. Wichtig ist, dass Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.
Trotz einer detaillierten Gesundheitsprüfung der ARAG 483 Heilpraktiker-Zusatzversicherung kann man in der Vergangenheit beim Heilpraktiker zur Behandlung gewesen sein oder bereits eine naturheilkundliche Behandlung von einem Arzt für Naturheilverfahren in Anspruch genommen haben. Der Versicherung geht es nur darum, für keine laufenden, bereits angeratenen oder bereits begonnenen Versicherungsfälle leisten zu müssen.
Bei der Gesundheitsprüfung kann jede Heilpraktiker-Zusatzversicherung entscheiden, welche Gesundheitsfragen zum Abschluss der Versicherung gestellt werden. Das ist Teil der sog. Risikoprüfung.
Wie groß sind Sie? Wie viel wiegen Sie?
Bestanden in den letzten drei Jahren oder bestehen zur Zeit Krankheiten, Unfallfolgen, Beschwerden, Fehlbildungen, sonstige Gesundheitsstörungen, eine anerkannte Behinderung oder sind Behandlungen beabsichtigt bzw. angeraten (z.B. Amputation, Bandscheibenschädigungen, Erkrankungen der Atmungsorgane, der Gelenke, der Harn- und Geschlechtsorgane, Sterilität, Infertilität, der Verdauungsorgane, der Nerven, Herz- und Kreislauferkrankungen, Rückgratverkrümmung, Hüftdysplasie, Diabetes, Allergien, Tumore, HIV-Infektion)?
Wurden Sie in den letzten fünf Jahren stationär im Krankenhaus behandelt bzw. fand eine Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme statt? Wenn ja, wann, wo, weshalb, welche Operationen wurden bei Ihnen durchgeführt?
Werden oder wurden Ihnen in den letzten zwölf Monaten Medikamente verordnet? Wenn ja, welche?
Finden derzeit oder fanden in den letzten 10 Jahren aufgrund psychischer, psychosomatischer oder psychiatrischer Erkrankungen bzw. Beschwerden oder wegen einer Suchtmitteleinnahme ambulante oder stationäre Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen oder Psychotherapien statt oder sind solche angeraten bzw. beabsichtigt?
Haben Sie einen Arzt/Heilpraktiker, der uns über Ihre Gesundheitsverhältnisse der letzten drei Jahre (ambulant), fünf Jahre (stationär) bzw. zehn Jahre (bei psychischen Erkrankungen) am besten Auskunft geben kann?
Test aus dem Jahr: 2017 | Note: 1.90 |
Downloads & Dokumente
Preise ARAG 483
Alter | mtl. Beitrag |
10 | 12.65 € |
20 | 13.26 € |
30 | 38.29 € |
40 | 42.81 € |
50 | 47.77 € |
60 | 54.43 € |
Frage von Kundin, Luise 31 Jahre aus Westerstede
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Ja. Bei Krankenzusatzversicherungen ist es der übliche Weg, zuerst die Rechnung des Behandlers zu bezahlen. Dann die Rechnung zur Erstattung bei der Versicherung einzureichen.
Sie können die Rechnung des Heilpraktikers per Email als PDF oder auch über die GesundheitsApp der ARAG direkt einreichen. Das ist der schnellste Weg, Ihre Rechnung erstattet zu bekommen.
Vorleistung nach Heilpraktikerbehandlung
Soeben habe ich die Unterlagen von der Versicherung erhalten. Der Beitrag wurde auch schon abgebucht. Muss ich dann in Vorleistung beim Heilpraktiker gehen, wenn ich die Rechnung für eine Behandlung bekomme und erhalte dann diese von der Versicherung wieder erstattet?Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Ja. Bei Krankenzusatzversicherungen ist es der übliche Weg, zuerst die Rechnung des Behandlers zu bezahlen. Dann die Rechnung zur Erstattung bei der Versicherung einzureichen.
Sie können die Rechnung des Heilpraktikers per Email als PDF oder auch über die GesundheitsApp der ARAG direkt einreichen. Das ist der schnellste Weg, Ihre Rechnung erstattet zu bekommen.
Frage von Kunde, Bernhard 43 Jahre aus Koblenz
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Der angefragte Tarif ist zwar nicht einer der günstigsten Heilpraktiker-Tarife, bietet jedoch ein sehr gutes und breites Leistungsspektrum. Das glaube ich, sehen wir beide ähnlich.
Die ARAG bietet hier noch Leistungen für Auslandsreisen (weltweiter Schutz). Dieser umfasst tarifgemäß 100 % für medizinisch notwendige Akutbehandlungen im Ausland für die ersten 56 Tage, also für medizinisch notwendige Heilbehandlung - z.B. Folgen eines Unfalls. Geleistet wird für die ärztliche Behandlung, für Medikamente, einen Krankenhausaufenthalt und falls nötig inkl. Rücktransport (tarifgemäß auch per Notfall-Jet).
Zusatzleistungen fürs Ausland
Billig ist der Tarif 483 trotz super Leistungen zwar nicht gerade. Aber okay. Habe dann noch eine Zusatzleistung fürs Ausland gesehen, die echt interessant ist. Was umfasst der Schutz denn?Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Der angefragte Tarif ist zwar nicht einer der günstigsten Heilpraktiker-Tarife, bietet jedoch ein sehr gutes und breites Leistungsspektrum. Das glaube ich, sehen wir beide ähnlich.
Die ARAG bietet hier noch Leistungen für Auslandsreisen (weltweiter Schutz). Dieser umfasst tarifgemäß 100 % für medizinisch notwendige Akutbehandlungen im Ausland für die ersten 56 Tage, also für medizinisch notwendige Heilbehandlung - z.B. Folgen eines Unfalls. Geleistet wird für die ärztliche Behandlung, für Medikamente, einen Krankenhausaufenthalt und falls nötig inkl. Rücktransport (tarifgemäß auch per Notfall-Jet).
Frage von Kundin, Sarah 32 Jahre aus Ludwigshafen
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Zunächst einmal ist es absolut vorbildlich, wie gewissenhaft Sie die Gesundheitsfragen im Antrag durchgegangen sind.
In der Tat hat man nicht alle Termine bzw. gestellten Diagnosen der vergangenen Jahre gleich parat und muss auch mal überlegen.
Wie Sie Ihr Anliegen schildern, wird Ihr langjähriger Hausarzt der ideale Ansprechpartner für die Beantwortung / Verifizierung der Fragen sein. Rufen Sie doch einfach bei Ihrer Hausarztpraxis an und erfragen Sie dort die Eintragungen in Ihrer Patientenakte. Der Hausarzt ist im Allgemeinen der erste Ansprechpartner, bei dem Sie Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen können und wo die Einträge zusammenlaufen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bei einem anderen Arzt, Spezialisten oder auch im Krankenhaus waren, müsste auch hierzu eine Info von den Kollegen an Ihren Hausarzt gegangen sein oder Sie fragen dort (Spezialisten, Krankenhaus) ebenfalls noch einmal nach.
Ein anderer Weg könnte sein, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nachzufragen, dort werden die Einträge Ihrer Patientenakte auch nachzulesen sein.
Angaben zu den Antragsfragen verifizieren
Liebes Beratungsteam, jetzt habe ich die Gesundheitsfragen auf dem Antrag nochmal gelesen. Bin mir eigentlich sicher, das korrekt angegeben zu haben. Bei einem Punkt bin ich mir wiederum nicht zu 100 % sicher. Vielleicht verstehe ich das aber auch falsch. Wie kann ich die Angaben bei den Antragsfragen letztlich verifizieren? Seitdem ich hier in Ludwigshafen die letzten 20 Jahre wohne, habe ich den selben Hausarzt. Soll ich ihn fragen oder die Fragen mit ihm durchgehen?Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Zunächst einmal ist es absolut vorbildlich, wie gewissenhaft Sie die Gesundheitsfragen im Antrag durchgegangen sind.
In der Tat hat man nicht alle Termine bzw. gestellten Diagnosen der vergangenen Jahre gleich parat und muss auch mal überlegen.
Wie Sie Ihr Anliegen schildern, wird Ihr langjähriger Hausarzt der ideale Ansprechpartner für die Beantwortung / Verifizierung der Fragen sein. Rufen Sie doch einfach bei Ihrer Hausarztpraxis an und erfragen Sie dort die Eintragungen in Ihrer Patientenakte. Der Hausarzt ist im Allgemeinen der erste Ansprechpartner, bei dem Sie Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen können und wo die Einträge zusammenlaufen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bei einem anderen Arzt, Spezialisten oder auch im Krankenhaus waren, müsste auch hierzu eine Info von den Kollegen an Ihren Hausarzt gegangen sein oder Sie fragen dort (Spezialisten, Krankenhaus) ebenfalls noch einmal nach.
Ein anderer Weg könnte sein, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nachzufragen, dort werden die Einträge Ihrer Patientenakte auch nachzulesen sein.
96 %
Dornstein Realwert
Dornstein Realwert