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Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D im Test. Der Naturheilkunde-Tarif Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D wurde von DornsteinTabelle getestet. Dabei erreichte der Tarif eine durchschnittliche Leistungsstärke für naturheilkundliche Erst- und Folgebehandlungen innerhalb von 4 Jahren einen Wert von 86 % Dornstein Realwert.Testbericht Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D Zusatzversicherung Heilpraktiker | DornsteinTabelle
Leistungsstärke nach Dornstein 4-Jahres Realwert-Methode
Ø-Erstattung in 4 Jahren: | 86 % |
Ø-Erstattung im 1 - 2 Jahr: | 85.62 % |
Ø-Erstattung im 3 -4 Jahr: | 85.62 % |
Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D Leistungen für Naturheilkunde-Behandlungen
Die Zusatzversicherung Naturheilverfahren Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D leistet für folgende alternative Heilmethoden.Maximale Erstattung für Naturheilkunde Behandlungen pro Jahr: | 1000 € |
Erstattung für Naturheilkunde Leistungen in Prozent: | 80.00 % |
Maximale Gesamterstattung für Naturheilkunde Behandlungen: (Leistungen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit) | 1.000 € pro Jahr |
Leistung beim Heilpraktiker: | 80.00 % |
Erstattung Hufelandverzeichnis: | Erstattung bis zum Höchstbetrag |
Erstattung beim Naturheilkunde-Arzt: (Erstattung für Naturheilkunde Leistungen) | 80.00 % |
Erstattung GOÄ / GebüH: | Erstattung bis zum Höchstbetrag |
Leistung für Arzneimittel: | 100 % für Heilmittel, Hilfsmittel sowie Arznei- und Verbandmittel |
Der Tarif leistet für: | Heilmittel | Medikamente |
Weitere Gesundheitsleistungen des Tarifes
Vorsorgeuntersuchungen / IGeL Leistungen: | 1.000 € pro Jahr Gesamtleistung tarifgemäß für Heilpraktiker, Vorsorge und Impfungen |
Schutzimpfungen: | 1.000 € pro Jahr Gesamtleistung tarifgemäß für Heilpraktiker, Vorsorge und Impfungen |
Sonstige Leistungen: |
Tarifkonditionen
Wartezeit: | 3 Monate |
Mindestvertragslaufzeit: | 1 Versicherungsjahr |
Altersrückstellungen: | Ja, der Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Stabile Beiträge im Alter. |
Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D Zusatzversicherung Heilpraktiker im Vergleich & Test
Die Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist eine leistungsstarke Naturheilkunde-Zusatzversicherung. Der Tarif leistet zu 80 % bei einem Versicherungs-Budget von 1.000 € pro Jahr. Neben Behandlungen bei Heilpraktikern können auch Behandlungen bei Ärzten für Naturheilverfahren in Anspruch genommen werden. Die ambulante Zusatzversicherung der Barmenia ist völlig flexibel gestaltet, wodurch Leistungen für Naturheilkunde sowie weitere Gesundheitsleistungen (Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen) im Rahmen des Versicherungs-Budgets variabel genutzt werden können. Der Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D bietet umfassenden Schutz und ist nach der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr täglich kündbar.Die Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist ein Kinder-Tarif, welcher von DornsteinTabelle explizit getestet wurde. Er leistet ohne Einschränkungen, analog zum Erwachsenen-Tarif.
Gesundheitsfragen der Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung der Barmenia im Tarif Mehr Gesundheit 1.000 D stellt drei Gesundheitsfragen. Diese werden im Antrag auf Seite 2 aufgeführt und sind von Barmenia bewusst “offen gehalten” formuliert. Dabei werden Fragen zu Organen, Krankheitsbildern oder einer möglichen Krankenvorgeschichte abgefragt. Barmenia fragt in den Gesundheitsfragen einen Zeitraum von fünf Jahre rückwirkend ab, der wahrheitsgemäß beantwortet werden muss.Möchte die versicherte Person später in den höheren Tarif Mehr Gesundheit 2.000 D wechseln, also den Umfang des Budgets von 1.000 auf 2.000 erhöhen, kann dies nur mit einer erneuten Beantwortung der Gesundheitsfragen erfolgen. Deshalb raten wir, sich bereits zu Beginn zu entscheiden, welches Versicherungs-Budget gewünscht ist. Nicht das eine später gestellte Diagnose einen Wechsel in einen höheren Tarif verhindert.
Trotz einer strengen Gesundheitsprüfung der Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D Heilpraktiker-Zusatzversicherung kann man in der Vergangenheit beim Heilpraktiker zur Behandlung gewesen sein oder bereits eine naturheilkundliche Behandlung von einem Arzt für Naturheilverfahren in Anspruch genommen haben. Diese dritte Frage kann etwas verunsichern, zugegeben, jedoch geht es der Versicherung eben nur darum, für keine laufenden, bereits angeratenen oder bereits begonnenen Versicherungsfälle leisten zu müssen.
Bei der Gesundheitsprüfung kann jede Heilpraktiker-Zusatzversicherung entscheiden, welche Gesundheitsfragen zum Abschluss der Versicherung gestellt werden. Das ist Teil der sog. Risikoprüfung.
Besteht oder bestand in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Erkrankungen? ▪eine Erkrankung des Nervensystems, des Gehirns, der Psyche, des Herzens, der Gefäße, der Lunge, der Leber, der Bauchspeicheldrüse, des Magens, des Darms, des Blutes, des Kreislaufs, der Harn- und Geschlechtsorgane, der Sinnesorgane, des Stoffwechsels, der Haut, der Muskeln, Knochen oder Gelenke ▪ eine Krebserkrankung ▪ eine Suchterkrankung ▪ eine HIV-Infektion
Besteht eine anerkannte Behinderung nach dem deutschen Schwerbehindertenrecht?
Haben Sie in den letzten zwei Jahren naturheilkundliche Behandlungen bei Heilpraktikern und/oder Ärzten in Anspruch genommen oder planen Sie eine solche Behandlung?
Downloads & Dokumente
Preise Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D
Alter | mtl. Beitrag |
10 | 9.90 € |
20 | 9.90 € |
30 | 12.90 € |
40 | 18.70 € |
50 | 26.60 € |
60 | 28.70 € |
Frage von Kundin, Johanna 19 Jahre aus Rudolstadt
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Ihre Versicherung hat eine Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten und ist nach den 12 Monaten sogar täglich kündbar. Das bietet aktuell nur die Barmenia. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Ein Dreizeiler als Kündigungsschreiben mit Ihrer Unterschrift und dem aktuellen Datum sind dann ausreichend. Versicherungen akzeptieren dann auch meist das Kündigungsschreiben in Form eines PDFs, welches Sie an die Barmenia per Email senden können.
Wichtig ist, dass Sie auch um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten.
Kündigungsfristen der Heilpraktiker Versicherung
Bevor ich euch den Antrag zurückschicke, will ich noch wissen, wann ich die Versicherung kündigen kann und wie lange sie läuft? Gibt es da eine feste Laufzeit?Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Ihre Versicherung hat eine Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten und ist nach den 12 Monaten sogar täglich kündbar. Das bietet aktuell nur die Barmenia. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Ein Dreizeiler als Kündigungsschreiben mit Ihrer Unterschrift und dem aktuellen Datum sind dann ausreichend. Versicherungen akzeptieren dann auch meist das Kündigungsschreiben in Form eines PDFs, welches Sie an die Barmenia per Email senden können.
Wichtig ist, dass Sie auch um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten.
Frage von Kunde, Peter 52 Jahre aus Detmold
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Diese abschließende Frage der Gesundheitsfragen ist wirklich etwas unglücklich formuliert. Zudem nicht näher erläutert. Im Wesentlichen geht es um Folgendes:
In der von Ihnen angesprochenen Frage möchte die Barmenia bereits konkret angeratene und laufende Behandlungen abklären, welche nicht versicherbar sind. Zum anderen dürfen für eine Annahme keine Vorerkrankungen bestehen, die schon einmal behandelt wurden und immer wieder behandlungsbedürftig sind (chronische Vorerkrankungen).
Schon mal beim Osteopathen gewesen
Ich wollte die Zusatzversicherung der Barmenia abschließen. Nun interpretiere ich es so, dass ich nicht berechtigt bin, die Versicherung abzuschließen, da ich innerhalb der letzten 2 Jahre bei der Osteopathie war. Stimmt es, dass dadurch das Annahmekriterium nicht erfüllt ist? Es geht um die Barmenia Mehr Gesundheit 1000 D.Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Diese abschließende Frage der Gesundheitsfragen ist wirklich etwas unglücklich formuliert. Zudem nicht näher erläutert. Im Wesentlichen geht es um Folgendes:
In der von Ihnen angesprochenen Frage möchte die Barmenia bereits konkret angeratene und laufende Behandlungen abklären, welche nicht versicherbar sind. Zum anderen dürfen für eine Annahme keine Vorerkrankungen bestehen, die schon einmal behandelt wurden und immer wieder behandlungsbedürftig sind (chronische Vorerkrankungen).
Frage von Kunde, Jonas 17 Jahre aus Flensburg
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Alle getesteten und gelisteten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen für Kinder- und Jugendliche sind von Beginn an vollwertige Heilpraktiker-Tarife. Wir achten darauf, dass bereits Kinder und Jugendliche einen Tarif abschließen können, der nahtlos im Erwachsenenalter fortgeführt werden kann.
Anders gesagt, bieten wir keine Kinder- und Jugendlichen-Tarife an, welche Budget-Kürzungen im Kinder- und Jugendalter haben und den Tarif drosseln.
Manche Anbieter kürzen nämlich die Leistungen einzelner Tarifpunkte wie z.B. Naturheilkunde oder Sehhilfen, wenn die versicherte Person noch minderjährig ist und stellt den Tarif im Erwachsenenalter dann erst um.
Ihr Sohn kann als volljährige Person den Vertrag völlig unkompliziert von Ihnen übernehmen. Dazu müssen Sie der Versicherung nur eine Email schreiben und um ein Formular zur Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft bitten. Dann wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten mit der Volljährigkeit auf Ihren Sohn übertragen.
Vertrag im Erwachsenenalter weiterführen
Wir haben einen Barmenia Tarif bei euch abgeschlossen. Jetzt wird Jonas bald volljährig und soll den Vertrag übertragen bekommen. Wie geht das? Und gibt es jetzt andere Leistungen, wenn er Erwachsener ist?Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Alle getesteten und gelisteten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen für Kinder- und Jugendliche sind von Beginn an vollwertige Heilpraktiker-Tarife. Wir achten darauf, dass bereits Kinder und Jugendliche einen Tarif abschließen können, der nahtlos im Erwachsenenalter fortgeführt werden kann.
Anders gesagt, bieten wir keine Kinder- und Jugendlichen-Tarife an, welche Budget-Kürzungen im Kinder- und Jugendalter haben und den Tarif drosseln.
Manche Anbieter kürzen nämlich die Leistungen einzelner Tarifpunkte wie z.B. Naturheilkunde oder Sehhilfen, wenn die versicherte Person noch minderjährig ist und stellt den Tarif im Erwachsenenalter dann erst um.
Ihr Sohn kann als volljährige Person den Vertrag völlig unkompliziert von Ihnen übernehmen. Dazu müssen Sie der Versicherung nur eine Email schreiben und um ein Formular zur Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft bitten. Dann wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten mit der Volljährigkeit auf Ihren Sohn übertragen.
Frage von Kundin, Anne 31 Jahre aus Burgheim
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Vielen Dank für Ihr Feedback. Tatsächlich ist es in Ihrer beschriebenen Situation so, dass eine Annahme weder aktuell noch in naher Zukunft möglich sein wird.
Die Barmenia stellt wie fast alle Heilpraktiker-Zusatzversicherungen (ambulante Tarife) eine Frage zum Thema Psyche.
Die Barmenia fragt: Besteht oder bestand in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Erkrankungen? ▪eine Erkrankung des Nervensystems, des Gehirns, der Psyche… Das könnte bei Ihnen der Fall sein, bei der Diagnose Burnout.
Wenn Sie diese Frage für den zurückliegenden Zeitraum bejahen müssen, können Sie die Versicherung leider nicht mehr abschließen.
Diagnose Burnout
Aktuell bin ich arbeitsunfähig (Diagnose Burnout). Mit den Medikamenten bin ich gut eingestellt, nicht so starke Medikamente und befinde mich in Behandlung. Es sieht gut aus, sodass ich die aktuelle Situation wohl innerhalb des nächsten halben Jahres überwunden habe. Jetzt weiß ich nicht, wie gut meine Chance ist, in z.B. der Barmenia Naturheilkunde Zusatzversicherung angenommen zu werden. Können Sie mir eine Einschätzung geben? Wenn es aufgrund meiner Situation nicht klappt, soll ich dann noch bis nach Ende meiner Arbeitsunfähigkeit warten?Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Vielen Dank für Ihr Feedback. Tatsächlich ist es in Ihrer beschriebenen Situation so, dass eine Annahme weder aktuell noch in naher Zukunft möglich sein wird.
Die Barmenia stellt wie fast alle Heilpraktiker-Zusatzversicherungen (ambulante Tarife) eine Frage zum Thema Psyche.
Die Barmenia fragt: Besteht oder bestand in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Erkrankungen? ▪eine Erkrankung des Nervensystems, des Gehirns, der Psyche… Das könnte bei Ihnen der Fall sein, bei der Diagnose Burnout.
Wenn Sie diese Frage für den zurückliegenden Zeitraum bejahen müssen, können Sie die Versicherung leider nicht mehr abschließen.
Frage von Kundin, Alexandra 16 Jahre aus Dresden
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Ganz wichtig zu verstehen ist, dass Heilpraktiker-Zusatzversicherungen nur in Verbindung mit Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können. Mit anderen Worten ist es so, dass viele Menschen eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen wollen, das aber nicht mehr möglich ist, da eine Vorerkrankung wie z.B. Asthma eine Annahme in einem Heilpraktiker-Tarif verhindert.
Versicherungsgesellschaften bieten eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung an und definieren die Annahmekriterien für diesen Tarif. Wenn man also eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen möchte, da man künftig alternative Medizin / Naturheilverfahren nutzen möchte, sollte man das zeitnah machen.
Zudem ist es so, dass all unsere gelisteten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen für Kinder- und Jugendliche von Beginn an vollwertige Heilpraktiker-Tarife sind. Es gibt keine Einschränkungen für Kinder und Jugendliche was tarifliche Leistungen betrifft. Ihre Tochter kann im Erwachsenenalter den Vertrag weiterführen und selbst übernehmen.
Kind versichern oder noch warten
Die angeforderte Versicherung gefällt mir ganz gut. Dennoch bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich noch warten soll. Meine Tochter ist jugendlich und bald erwachsen. Da gibt es dann bestimmt auch noch andere Erwachsene Heilpraktiker-Versicherungen. Ist meine Annahme richtig?Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Ganz wichtig zu verstehen ist, dass Heilpraktiker-Zusatzversicherungen nur in Verbindung mit Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können. Mit anderen Worten ist es so, dass viele Menschen eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen wollen, das aber nicht mehr möglich ist, da eine Vorerkrankung wie z.B. Asthma eine Annahme in einem Heilpraktiker-Tarif verhindert.
Versicherungsgesellschaften bieten eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung an und definieren die Annahmekriterien für diesen Tarif. Wenn man also eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen möchte, da man künftig alternative Medizin / Naturheilverfahren nutzen möchte, sollte man das zeitnah machen.
Zudem ist es so, dass all unsere gelisteten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen für Kinder- und Jugendliche von Beginn an vollwertige Heilpraktiker-Tarife sind. Es gibt keine Einschränkungen für Kinder und Jugendliche was tarifliche Leistungen betrifft. Ihre Tochter kann im Erwachsenenalter den Vertrag weiterführen und selbst übernehmen.
Frage von Kunde, Jaro 8 Jahre aus München
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Vielen Dank, dass Sie sich an uns wenden. Zu einer außerordentlichen Beitragsanpassung kann es bei jeder Versicherung einmal kommen. Versicherungsgesellschaften werden unabhängig geprüft und müssen dann auch mal die Beiträge entgegen der Prognose zur Beitragsentwicklung außerplanmäßig anheben.
Da Heilpraktiker-Zusatzversicherungen nur mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können, würde ich die Entscheidung einer möglichen Kündigung kurz überdenken. Noch ist Ihr Sohn versichert.
Wenn Sie die Versicherungsleistungen nicht mehr benötigen, ist es wohl sinnvoll, die Versicherung zu kündigen. Möchten Sie hingegen auch künftig Behandlungen beim Heilpraktiker mit einer Zusatzversicherung absichern, kann es sinnvoll sein, die Beitragserhöhung zu akzeptieren.
Die Krux sind nämlich die Gesundheitsfragen, wenn man eine (neue) Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen möchte. Wenn man in der Zwischenzeit z.B. eine Erkrankung hat oder sich eine chronische Erkrankung entwickelt hat, klappt die Annahme in einer anderen / neuen Heilpraktiker-Zusatzversicherung eventuell nicht. Das bedeutet, dass Sie den aktuellen Versicherungsschutz aufgegeben haben und keine neue Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen können, da die zu beantwortenden Gesundheitsfragen einen Annahme in einer neuen Heilpraktiker-Zusatzversicherung verhindern.
Außerordentliche Beitragsanpassung, was tun?
Die Versicherung hat uns einen Brief mit einer außerordentlichen Beitragsanpassung geschickt. Damit ist auch eine Möglichkeit verbunden, den Vertrag zu kündigen, so wie ich das verstehe. Jetzt bin ich mir unsicher, was ich machen soll. Eigentlich ist der Beitrag nach der Anpassung immer noch okay. Auf der anderen Seite kann ich ja kündigen, spare das Geld und schließe in einem Jahr wieder eine Versicherung ab. Was ist Ihre Einschätzung?Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Vielen Dank, dass Sie sich an uns wenden. Zu einer außerordentlichen Beitragsanpassung kann es bei jeder Versicherung einmal kommen. Versicherungsgesellschaften werden unabhängig geprüft und müssen dann auch mal die Beiträge entgegen der Prognose zur Beitragsentwicklung außerplanmäßig anheben.
Da Heilpraktiker-Zusatzversicherungen nur mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können, würde ich die Entscheidung einer möglichen Kündigung kurz überdenken. Noch ist Ihr Sohn versichert.
Wenn Sie die Versicherungsleistungen nicht mehr benötigen, ist es wohl sinnvoll, die Versicherung zu kündigen. Möchten Sie hingegen auch künftig Behandlungen beim Heilpraktiker mit einer Zusatzversicherung absichern, kann es sinnvoll sein, die Beitragserhöhung zu akzeptieren.
Die Krux sind nämlich die Gesundheitsfragen, wenn man eine (neue) Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen möchte. Wenn man in der Zwischenzeit z.B. eine Erkrankung hat oder sich eine chronische Erkrankung entwickelt hat, klappt die Annahme in einer anderen / neuen Heilpraktiker-Zusatzversicherung eventuell nicht. Das bedeutet, dass Sie den aktuellen Versicherungsschutz aufgegeben haben und keine neue Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen können, da die zu beantwortenden Gesundheitsfragen einen Annahme in einer neuen Heilpraktiker-Zusatzversicherung verhindern.
Frage von Kunde, Andreas 35 Jahre aus Wernigerode
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Zunächst muss der Antrag an uns zurückgeschickt und von der Versicherungsgesellschaft bearbeitet werden. Dann besteht noch eine Wartezeit von 3 Monaten.
Allgemein gilt:
1. Das Beginn-Datum, z.B. 01.02. muss erreicht sein. Zudem die 3 Monate Wartezeit.
2. Sie müssen den Versicherungsschein per Post erhalten haben.
3. Der Erstbeitrag muss erfolgreich vom Girokonto abgebucht worden sein.
Erst nach Ablauf der Wartezeit können Sie Behandlungen durchführen lassen und diese Rechnungen einreichen.
Wann kann ich die Zusatzversicherung nutzen?
Liebes Team, ich würde die Versicherung gerne abschließen. Ab wann könnten dann theoretisch Rechnungen eingereicht werden? Vielen Dank und herzliche GrüßeAntwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Zunächst muss der Antrag an uns zurückgeschickt und von der Versicherungsgesellschaft bearbeitet werden. Dann besteht noch eine Wartezeit von 3 Monaten.
Allgemein gilt:
1. Das Beginn-Datum, z.B. 01.02. muss erreicht sein. Zudem die 3 Monate Wartezeit.
2. Sie müssen den Versicherungsschein per Post erhalten haben.
3. Der Erstbeitrag muss erfolgreich vom Girokonto abgebucht worden sein.
Erst nach Ablauf der Wartezeit können Sie Behandlungen durchführen lassen und diese Rechnungen einreichen.
Frage von Kundin, Beatrice 36 Jahre aus Kerpen
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Eine Familienversicherung, wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), gibt es bei privaten Zusatzversicherungen nicht. Demnach muss pro Person / pro zu versichernde Person ein Antrag / ein Vertrag existieren. Die Versicherung prüft jede Person und versichert jede Person separat. Auch sind die Beiträge einzeln pro Vertrag angesetzt.
Ich würde Sie daher bitten, noch jeweils ein Angebot pro Sohn über unseren Online-Rechner anzufordern.
Angebot als Familienversicherung
Vielen Dank für Ihr Angebot. Können Sie mir bitte alternativ ein Angebot für eine Familienversicherung machen? Versicherte Personen wäre ich als Versicherungsnehmer und Beitragszahler sowie meine beiden Söhne, 8 und 12 Jahre. Vielen Dank im Voraus! Bei eventuellen Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Eine Familienversicherung, wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), gibt es bei privaten Zusatzversicherungen nicht. Demnach muss pro Person / pro zu versichernde Person ein Antrag / ein Vertrag existieren. Die Versicherung prüft jede Person und versichert jede Person separat. Auch sind die Beiträge einzeln pro Vertrag angesetzt.
Ich würde Sie daher bitten, noch jeweils ein Angebot pro Sohn über unseren Online-Rechner anzufordern.
Frage von Kundin, Ines 19 Jahre aus Beelitz
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Danke für die ausführliche Schilderung Ihrer Situation. Natürlich muss man die Antragsfragen genau lesen und wahrheitsgemäß beantworten. Wie Sie Ihre Situation beschreiben, hört sich das jetzt mal unverdächtig an. Ich würde wie folgt vorgehen. Zuerst sollten Sie mit Ihrem Arzt / damaligen Sportarzt telefonieren, welche Diagnose damals gestellt wurde. Zudem können Sie auch mit Ihrem Hausarzt telefonieren, wo üblicherweise die Diagnosen sozusagen zusammenlaufen. Zudem würde ich in jedem Fall die Diagnose auf dem Antrag vermerken. Dann kann die Barmenia z.B. einen Fragebogen senden, wo man die Situation näher erläutern kann.
Klarheit bei Gesundheitsfragen
In der ersten Gesundheitsfrage wird auch von Erkrankungen von Muskeln gesprochen. Was ist unter einer Erkrankung zu verstehen? Kurz zu meiner Frage. Ich jogge regelmäßig und halte mich so fit. Deswegen war ich auch mal beim Arzt bzw. Sportarzt, wo ich mal eine stärkere Muskelverspannung hatte. Da hieß es, dass der ‘Muskel zu ist’. Dann habe ich ein paar Übungen gemacht und pausiert. Sonst nehme ich Magnesium und das tut mir gut. Muss ich da auf dem Antrag noch was angeben? Bitte um eine schnelle Info.Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Danke für die ausführliche Schilderung Ihrer Situation. Natürlich muss man die Antragsfragen genau lesen und wahrheitsgemäß beantworten. Wie Sie Ihre Situation beschreiben, hört sich das jetzt mal unverdächtig an. Ich würde wie folgt vorgehen. Zuerst sollten Sie mit Ihrem Arzt / damaligen Sportarzt telefonieren, welche Diagnose damals gestellt wurde. Zudem können Sie auch mit Ihrem Hausarzt telefonieren, wo üblicherweise die Diagnosen sozusagen zusammenlaufen. Zudem würde ich in jedem Fall die Diagnose auf dem Antrag vermerken. Dann kann die Barmenia z.B. einen Fragebogen senden, wo man die Situation näher erläutern kann.
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