Psychotherapie beim Heilpraktiker
Ich interessiere mich für die Heilpraktiker-Zusatzversicherung der Barmenia, den 2000 D. Jetzt steht in der einen Frage bei euch auf der Seite = Besteht oder bestand in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Erkrankungen? … der Psyche.
Im letzten Jahr ging es mir ein paar Mal wirklich nicht so gut. Dann bin ich zu meinem Hausarzt, der mich wirklich schon lange kennt und der sagte, dass ich eine Kurzzeit-Therapie bei einem Psychotherapeuten machen könnte. Das würde mir gut tun. Damals hatte ich privat eine Trennung und beruflich auch eine schwierige Zeit. Es kam alles zusammen. Jetzt würde ich sagen, dass ich den Vorschlag damals gut fand und jetzt dies bei einem Heilpraktiker machen würde. Was muss ich dann bei der Frage angeben, weil ich ja damals die Therapie nicht gemacht habe und das ja nur ein Vorschlag vom Hausarzt war.
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team
Vielen Dank für Ihre ausführlichen Schilderungen.
Aktuell gibt es nur wenige Heilpraktiker-Zusatzversicherungen, welche für eine Psychotherapie beim Heilpraktiker leisten. Dazu zählen z.B. die Barmenia Mehr Gesund 1.000 D und die Barmenia Mehr Gesundheit 2.000 D. Die Therapie wäre dann eine Psychotherapie bei einem speziell ausgebildeten Heilpraktiker (Heilpraktiker Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz) bei medizinischer Notwendigkeit.
Nun ist es so, dass die Annahme in Heilpraktiker-Zusatzversicherungen auch meist mit Gesundheitsfragen im Bereich der Psyche verbunden sind. Und jene Heilpraktiker-Tarife, welche explizit für eine Psychotherapie beim Heilpraktiker leisten, fragen dazu einen Zeitraum von z.B. fünf bis zehn Jahren rückwirkend ab.
In der Gesundheitsfrage geht es dann um zwei zentrale Punkte:
Wurde bereits eine Psychotherapie gemacht?
Wurde bereits eine Psychotherapie angeraten oder geplant?
Auskunft darüber gibt Ihre Patientenakte, welche Sie bei Ihrem Hausarzt oder bei der Krankenkasse anfordern können.
Wenn also im angefragten Zeitraum eine Psychotherapie gemacht, angeraten oder geplant wurde, ist die Annahme in dem Heilpraktiker-Tarif nicht mehr möglich. Der Antrag würde abgelehnt werden.
Es ist also nicht entscheidend, ob eine Psychotherapie tatsächlich gemacht wurde oder diese “nur” angeraten wurde. Da machen die Versicherungsgesellschaften keinen Unterschied, da es um die Diagnose geht, die im Bereich Psyche gestellt wurde und daraufhin eine Psychotherapie angeraten / empfohlen wurde.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort ein paar Hintergrundinfos gegeben zu haben, auch wenn in Ihrem geschilderten Fall wohl die Annahme in einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung aktuell nicht möglich sein wird.