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Signal Iduna AmbulantPLUS Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung Signal Iduna AmbulantPLUS im Test. Der Naturheilkunde-Tarif Signal Iduna AmbulantPLUS wurde von DornsteinTabelle getestet. Dabei erreichte der Tarif eine durchschnittliche Leistungsstärke für naturheilkundliche Erst- und Folgebehandlungen innerhalb von 4 Jahren einen Wert von 64 % Dornstein Realwert.Testbericht Signal Iduna AmbulantPLUS Zusatzversicherung Heilpraktiker | DornsteinTabelle
Leistungsstärke nach Dornstein 4-Jahres Realwert-Methode
Ø-Erstattung in 4 Jahren: | 64 % |
Ø-Erstattung im 1 - 2 Jahr: | 64.21 % |
Ø-Erstattung im 3 -4 Jahr: | 64.21 % |
Signal Iduna AmbulantPLUS Leistungen für Naturheilkunde-Behandlungen
Die Zusatzversicherung Naturheilverfahren Signal Iduna AmbulantPLUS leistet für folgende alternative Heilmethoden.Maximale Erstattung für Naturheilkunde Behandlungen pro Jahr: | 750 € |
Erstattung für Naturheilkunde Leistungen in Prozent: | 80.00 % |
Maximale Gesamterstattung für Naturheilkunde Behandlungen: (Leistungen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit) | 750 € pro Kalenderjahr |
Leistung beim Heilpraktiker: | 80.00 % |
Erstattung Hufelandverzeichnis: | Erstattung bis zum Höchstbetrag |
Erstattung beim Naturheilkunde-Arzt: (Erstattung für Naturheilkunde Leistungen) | 80.00 % |
Erstattung GOÄ / GebüH: | Erstattung bis zum Höchstbetrag |
Leistung für Arzneimittel: | 80 % Arznei- und Verbandmittel / Gesetzliche Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel, Arznei- und Verbandmittel, Haushaltshilfen 100% bis 250€/ Kalenderjahr |
Der Tarif leistet für: | Heilmittel | Medikamente |
Weitere Gesundheitsleistungen des Tarifes
Vorsorgeuntersuchungen / IGeL Leistungen: | 750 € alle zwei Kalenderjahre (gemeinsam mit Impfungen) |
Schutzimpfungen: | 750 € alle zwei Kalenderjahre (gemeinsam mit Vorsorge) |
Sonstige Leistungen: | Es wird für Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte (mit offenem Verzeichnis; ohne Einschränkungen) sowie für eine Auslandsreisekrankenversicherung inklusive medizinisch sinnvoller und vertretbarer Auslandsrücktransporte (Reisen bis zu 8 Wochen Dauer) tarifgemäß |
Sehhilfe-Leistungen (Brille, Kontaktlinsen)
Sehhilfen: | 375 € alle zwei Kalenderjahre |
LASIK: | 1.000 € ab dem 4. Jahr |
Tarifkonditionen
Wartezeit: | Keine Wartezeit |
Mindestvertragslaufzeit: | 2 Versicherungsjahre |
Altersrückstellungen: | Ja, der Signal Iduna AmbulantPLUS ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. Stabile Beiträge im Alter. |
Signal Iduna AmbulantPLUS Zusatzversicherung Heilpraktiker im Vergleich & Test
Die Signal Iduna AmbulantPLUS Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist ein guter Heilpraktiker-Tarif mit einem Versicherungs-Budget von 750 € pro Jahr. Er bietet zudem Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen sowie starke Sehhilfe-Leistungen für z.B. Brille und Kontaktlinsen in Höhe von 375 € alle zwei Jahre und Leistungen für LASIK bis maximal 1.000 €. Als Besonderheit gilt, dass auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive medizinisch sinnvoller und vertretbarer Auslandsrücktransporte (Reisen bis zu 8 Wochen Dauer) im Versicherungsschutz enthalten sind. Der Signal Iduna AmbulantPLUS bietet eine einfache Annahme, da er mit nur einer Gesundheitsfrage abschließbar ist.Gesundheitsfragen der Signal Iduna AmbulantPLUS Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Die Heilpraktiker Zusatzversicherung der Signal Iduna im Tarif AmbulantPLUS stellt nur eine Gesundheitsfrage. Die Signal Iduna AmbulantPLUS Heilpraktiker Zusatzversicherung kann mit nur einer Gesundheitsfrage abgeschlossen werden. In der einzigen Gesundheitsfrage werden letztlich über einen Zeitraum von fünf Jahren rückwirkend verschiedene Erkrankungen/Beschwerden aufgelistet, die es zu beantworten gilt. Quasi ist es ein langer Satz mit aufgelisteten Punkten, die es bezüglich der letzten 5 Jahre zu beantworten gilt.Der Signal Iduna AmbulantPLUS bietet einfache Annahmebedingungen. Die Gesundheitsfrage kann sehr klar beantwortet werden, was die sog. Gesundheitsprüfung der Signal Iduna erleichtert. Wichtig ist, dass die Gesundheitsfrage wahrheitsgemäß beantwortet werden muss.
Bei der Gesundheitsprüfung kann jede Heilpraktiker-Zusatzversicherung entscheiden, welche Gesundheitsfragen zum Abschluss der Versicherung gestellt werden. Das ist Teil der sog. Risikoprüfung.
Erfolgten in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder
Untersuchungen wegen folgender Erkrankungen/Beschwerden:
Alkohol-/Drogenmissbrauch, Asthma bronchiale, chronische
Darmerkrankung (Colitis ulcerosa, Morbus Chron), Diabetes
mellitus, Epilepsie, Herzinfarkt, Krebserkrankung, Multiple
Sklerose, Neurodermitis, Psychische Erkrankung, Rheumatische
Erkrankung, Schlaganfall?
Oder wurde eine HIV-Infektion festgestellt?
Test aus dem Jahr: 2017 | Note: 2.30 |
Downloads & Dokumente
Preise Signal Iduna AmbulantPLUS
Alter | mtl. Beitrag |
20 | 29.47 € |
30 | 34.46 € |
40 | 38.76 € |
50 | 41.68 € |
60 | 42.72 € |
Frage von Kunde, Stefan 52 Jahre aus Hannover
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Das Sehhilfen-Budget bezieht sich bei dem angefragten Tarif der Signal Iduna auf zwei Kalenderjahre mit einem Sehhilfe-Budget von max. 375 €.
Heißt also, dass wenn Sie noch z.B. mit Beginn 1. Oktober den Vertrag abschließen, sich das neue Sehhilfe-Budget bereits vor dem Ablauf von 24 Monaten wieder erneuert.
Zwei Jahre beziehen sich hier auf zwei Kalenderjahre und nicht auf zwei Versicherungsjahre (24 Monate).
Brillen Zuzahlung
Wie ist das bei der Zuzahlung für Sehhilfen-Leistungen geregelt? Sind das alle zwei Jahre die 375 Euro Zuzahlung? Wann beginnt dieser Zeitraum?Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Das Sehhilfen-Budget bezieht sich bei dem angefragten Tarif der Signal Iduna auf zwei Kalenderjahre mit einem Sehhilfe-Budget von max. 375 €.
Heißt also, dass wenn Sie noch z.B. mit Beginn 1. Oktober den Vertrag abschließen, sich das neue Sehhilfe-Budget bereits vor dem Ablauf von 24 Monaten wieder erneuert.
Zwei Jahre beziehen sich hier auf zwei Kalenderjahre und nicht auf zwei Versicherungsjahre (24 Monate).
Frage von Kundin, Maria 57 Jahre aus Landsberg am Lech
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Vielen Dank für Ihr Feedback. Zu Beginn der Online-Berechnung wird nach - Haben Sie chronische Erkrankungen oder schwere Vorerkrankungen? - gefragt. Diese Angabe ist auf dem Beratungsprotokoll vermerkt. Entscheidend für die Annahme des Antrags seitens der Versicherung ist dann die wahrheitsgemäß beantwortete Frage (Gesundheitsfrage) im Antrag auf der zweiten Seite.
Da Heilpraktiker-Zusatztarife mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen zu beantragen sind, findet online eine erste Abfrage nach chronischen / schweren Erkrankungen statt. Hätte eine Person eine schwere Erkrankung, würde das angezeigt werden, dass eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung z.B. während einer aktuellen Chemotherapie Behandlung nicht abgeschlossen werden könnte.
Angaben auf dem Beratungsprotokoll
Vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Eine Rückfrage zum Beratungsprotokoll hätte ich noch, dort ist vermerkt "Sie haben keine chronische Krankheit". Worauf bezieht sich der Passus? Das fragt die Versicherung ja gar nicht so in der Gesundheitsfrage ab. Danke vorab für Ihre Rückmeldung.Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Vielen Dank für Ihr Feedback. Zu Beginn der Online-Berechnung wird nach - Haben Sie chronische Erkrankungen oder schwere Vorerkrankungen? - gefragt. Diese Angabe ist auf dem Beratungsprotokoll vermerkt. Entscheidend für die Annahme des Antrags seitens der Versicherung ist dann die wahrheitsgemäß beantwortete Frage (Gesundheitsfrage) im Antrag auf der zweiten Seite.
Da Heilpraktiker-Zusatztarife mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen zu beantragen sind, findet online eine erste Abfrage nach chronischen / schweren Erkrankungen statt. Hätte eine Person eine schwere Erkrankung, würde das angezeigt werden, dass eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung z.B. während einer aktuellen Chemotherapie Behandlung nicht abgeschlossen werden könnte.
Frage von Kundin, Marion 59 Jahre aus Bassum
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Jede Heilpraktiker-Zusatzversicherung bietet tarifliche Leistungen, welche auf Basis einer medizinischen Notwendigkeit erstattet werden können. Die med. Notwendigkeit kann ein Behandler z.B. Heilpraktiker im Rahmen der Anamnese festlegen. Es ist in diesem Zusammenhang der Versicherungsgesellschaft, hier die Signal Iduna, vorbehalten, Aussagen bzw. Zusagen zu Leistungsfällen abzugeben. Das bedeutet, dass die Signal Iduna, ähnlich wie andere Versicherungsgesellschaften, Leistungsfälle der versicherten Personen prüfen und dann eine schriftliche Bestätigung der zu erstattenden Kosten an die versicherte Person versendet. Sog. Wunsch- und Verlangensleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Daher ist es für uns nicht möglich, Zusagen zu tariflichen Leistungen abzugeben.
Die Signal Iduna verweist in den Versicherungsbedingungen auf folgenden Leistungsumfang:
Der Tarif bietet Behandlung durch Heilpraktiker und naturheilkundliche Leistungen. Erstattungsfähig sind angefallene Kosten für – von Heilpraktikern oder Ärzten durchgeführte, im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführte Therapieformen der Naturheilkunde. Heilpraktikerleistungen werden im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erbracht. Somit haben Sie ja die Klarheit, auf die im GebüH umfangreich aufgeführten Leistungen tarifgerecht eine Erstattung zu erhalten.
Bestätigung der Leistungen und Leistungszusage vor Abschluss
Ich überlege mir, die Heilpraktikerversicherung Ambulant Plus abzuschließen. Können Sie mir bitte noch per Email bestätigen, dass alle Leistungen, die der Tarif bietet, auch sicher gezahlt werden? Ich bin nämlich, was Versicherungen angeht, recht vorsichtig und auch etwas misstrauisch. Das, was geschrieben wird in Bezug auf Gebührenordnung der Heilpraktiker ist ja so ein weites Feld an Behandlungen. Vielen Dank für Ihre Mühen. Ich freue mich, wieder von Ihnen zu lesen.Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Jede Heilpraktiker-Zusatzversicherung bietet tarifliche Leistungen, welche auf Basis einer medizinischen Notwendigkeit erstattet werden können. Die med. Notwendigkeit kann ein Behandler z.B. Heilpraktiker im Rahmen der Anamnese festlegen. Es ist in diesem Zusammenhang der Versicherungsgesellschaft, hier die Signal Iduna, vorbehalten, Aussagen bzw. Zusagen zu Leistungsfällen abzugeben. Das bedeutet, dass die Signal Iduna, ähnlich wie andere Versicherungsgesellschaften, Leistungsfälle der versicherten Personen prüfen und dann eine schriftliche Bestätigung der zu erstattenden Kosten an die versicherte Person versendet. Sog. Wunsch- und Verlangensleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Daher ist es für uns nicht möglich, Zusagen zu tariflichen Leistungen abzugeben.
Die Signal Iduna verweist in den Versicherungsbedingungen auf folgenden Leistungsumfang:
Der Tarif bietet Behandlung durch Heilpraktiker und naturheilkundliche Leistungen. Erstattungsfähig sind angefallene Kosten für – von Heilpraktikern oder Ärzten durchgeführte, im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführte Therapieformen der Naturheilkunde. Heilpraktikerleistungen werden im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erbracht. Somit haben Sie ja die Klarheit, auf die im GebüH umfangreich aufgeführten Leistungen tarifgerecht eine Erstattung zu erhalten.
Frage von Kunde, Walter 57 Jahre aus Trier
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Herzlichen Dank für Ihre aussagekräftige Nachricht. Heilpraktiker-Zusatzversicherungen (Zusatzversicherungen für alternative Medizin) stellen allesamt “recht strenge” Gesundheitsfragen / Antragsfragen. Auch wenn die Signal Iduna in ihren ambulanten Zusatzversicherungs-Tarifen vereinfachte Gesundheitsfragen stellt, sind diese auch so gestellt, dass Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, Erkrankungen und/oder Diagnosen den Tarif nicht abschließen können. Die Signal Iduna stellt ihre Antragsfrage für einen Zeitraum der letzten fünf Jahre.
Letztlich ist es so, dass einige Personen an den Gesundheitsfragen aufgrund von bestehenden Diagnosen / Vor- Erkrankungen “scheitern”, d.h. keine Annahme in diesen Tarifen erfolgen kann. Dies hat, so strikt es klingen mag, mit der Risikopolitik der Versicherungsgesellschaften für ambulante Zusatzversicherungen zu tun, wobei jede Versicherung mehr oder weniger umfangreiche Antragsfragen stellen kann.
Wie in Ihrer Nachricht geschildert, wird eine Annahme in den Signal Iduna Tarifen, wie auch in unseren anderen Heilpraktiker-Zusatztarifen, nicht möglich sein.
Abschluss mit Vorerkrankung und positiver Genesung möglich?
Ich erbitte Ihren Rat für den Abschluss einer Zusatzversicherung für alternative Medizin, BioMed., Osteopathie usw. - letztlich all jenes, was von der gesetzl. Kasse nicht übernommen wird. Der Signal Iduna Tarif Ambulantplus wäre was für mich. Vor gut 3 Jahren hatte ich ein Prostata CA, es ist alles gut ausgeheilt, nach der OP. Habe ich da eine Chance, im Hinblick auf sämtliche Fragebögen / Fragen welche die Versicherung stellt, was tun? Danke für Ihre Mühe und GrußAntwort: DornsteinTabelle Experten-Team:
Herzlichen Dank für Ihre aussagekräftige Nachricht. Heilpraktiker-Zusatzversicherungen (Zusatzversicherungen für alternative Medizin) stellen allesamt “recht strenge” Gesundheitsfragen / Antragsfragen. Auch wenn die Signal Iduna in ihren ambulanten Zusatzversicherungs-Tarifen vereinfachte Gesundheitsfragen stellt, sind diese auch so gestellt, dass Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, Erkrankungen und/oder Diagnosen den Tarif nicht abschließen können. Die Signal Iduna stellt ihre Antragsfrage für einen Zeitraum der letzten fünf Jahre.
Letztlich ist es so, dass einige Personen an den Gesundheitsfragen aufgrund von bestehenden Diagnosen / Vor- Erkrankungen “scheitern”, d.h. keine Annahme in diesen Tarifen erfolgen kann. Dies hat, so strikt es klingen mag, mit der Risikopolitik der Versicherungsgesellschaften für ambulante Zusatzversicherungen zu tun, wobei jede Versicherung mehr oder weniger umfangreiche Antragsfragen stellen kann.
Wie in Ihrer Nachricht geschildert, wird eine Annahme in den Signal Iduna Tarifen, wie auch in unseren anderen Heilpraktiker-Zusatztarifen, nicht möglich sein.
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Dornstein Realwert
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