Bestätigung der Leistungen und Leistungszusage vor Abschluss
Ich überlege mir, die Heilpraktikerversicherung Ambulant Plus abzuschließen. Können Sie mir bitte noch per Email bestätigen, dass alle Leistungen, die der Tarif bietet, auch sicher gezahlt werden? Ich bin nämlich, was Versicherungen angeht, recht vorsichtig und auch etwas misstrauisch. Das, was geschrieben wird in Bezug auf Gebührenordnung der Heilpraktiker ist ja so ein weites Feld an Behandlungen. Vielen Dank für Ihre Mühen. Ich freue mich, wieder von Ihnen zu lesen.
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team
Jede Heilpraktiker-Zusatzversicherung bietet tarifliche Leistungen, welche auf Basis einer medizinischen Notwendigkeit erstattet werden können. Die med. Notwendigkeit kann ein Behandler z.B. Heilpraktiker im Rahmen der Anamnese festlegen. Es ist in diesem Zusammenhang der Versicherungsgesellschaft, hier die Signal Iduna, vorbehalten, Aussagen bzw. Zusagen zu Leistungsfällen abzugeben. Das bedeutet, dass die Signal Iduna, ähnlich wie andere Versicherungsgesellschaften, Leistungsfälle der versicherten Personen prüfen und dann eine schriftliche Bestätigung der zu erstattenden Kosten an die versicherte Person versendet. Sog. Wunsch- und Verlangensleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Daher ist es für uns nicht möglich, Zusagen zu tariflichen Leistungen abzugeben.
Die Signal Iduna verweist in den Versicherungsbedingungen auf folgenden Leistungsumfang:
Der Tarif bietet Behandlung durch Heilpraktiker und naturheilkundliche Leistungen. Erstattungsfähig sind angefallene Kosten für – von Heilpraktikern oder Ärzten durchgeführte, im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführte Therapieformen der Naturheilkunde. Heilpraktikerleistungen werden im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erbracht. Somit haben Sie ja die Klarheit, auf die im GebüH umfangreich aufgeführten Leistungen tarifgerecht eine Erstattung zu erhalten.