Wahl der Behandler und Erstattung
Wenn ich die Versicherung abschließe, möchte ich noch wissen, zu welchen Behandlern ich neben dem Heilpraktiker gehen kann. Habe gelesen, dass ich auch zu einem Arzt gehen kann. Wie ist das genau für Naturheilkunde Behandlungen? Nach welchen Vorgaben muss die Rechnung gestellt sein, dass die Versicherung auch die Kosten übernimmt? Herzlichen Dank.
Antwort: DornsteinTabelle Experten-Team
Im Tarif NaturPRIVAT der UKV (Union) können Sie Naturheilkunde Behandlungen / alternative Heilmethoden von Heilpraktikern sowie von Ärzten für Naturheilverfahren in Anspruch nehmen. Heilpraktiker müssen Ihre Leistung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen. Ärzte für Naturheilverfahren müssen ihre Leistung nach dem Hufeland-Verzeichnis bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. So sind die Leistungen der gewählten Behandler erstattungsfähig versichert.Das Budget für Naturheilkunde-Behandlungen steht Ihnen tarifgemäß pro Kalenderjahr zur Verfügung.