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Vergleichen Sie die leistungsstärksten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen.

Heilpraktiker-Zusatzversicherung ohne Wartezeit

7 starke Heilpraktikerversicherungen ohne Wartezeit Heilpraktikerversicherungen gibt es mit und ohne Wartezeit. Bei Heilpraktiker Zusatzversicherungen ohne Wartezeit verzichtet die Versicherung auf die Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit für eine Heilpraktikerversicherung beträgt 3 Monate. Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt bei Entbindung und Psychotherapie.
  • Wir bieten 7 leistungsstarke Heilpraktikerversicherungen ohne Wartezeit
  • Es gibt einige starte Heilpraktiker-Zusatzversicherungen welche auf die Wartezeit verzichten
  • All unsere Heilpraktiker-Zusatzversicherungen leisten bis zum Höchstbetrag Hufelandverzeichnis / GebüH / GOÄ


DornsteinTabelle Tarif-Empfehlungen: Diese 7 Heilpraktikerversicherungen leisten ohne Wartezeit

Gibt es eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ohne Wartezeit? Ja.

Eine gibt Heilpraktiker Zusatzversicherungen mit und ohne Wartezeit.

Was bedeutet Wartezeit?

Die Wartezeit stellt einen Zeitraum dar, bei dem die versicherte Person bereits Versicherungsschutz genießt, aber noch keine Ansprüche geltend machen kann. Während der Wartezeit erfolgt keine Leistungsübernahme durch die Versicherung.
Wichtig: Bei Rechnungsstellung ist das tatsächliche Behandlungsdatum entscheidend und nicht, wann die Rechnung vom Behandler ausgestellt wurde.

Wann beginnt die Wartezeit?

Die Wartezeit beginnt mit dem Versicherungsbeginn, der im Versicherungsschein (auch Police genannt) dokumentiert ist. Meist wird der Versicherungsschein mit Beginn - Erster eines Monats - ausgestellt.

Welche Wartezeiten gibt es?

Die allgemeine Wartezeit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung beträgt 3 Monate. Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt für Entbindung und Psychotherapie.

Solange die Wartezeit läuft

Solange die Wartezeit läuft, besteht Versicherungsschutz, jedoch kein Leistungsanspruch. Es können nach Versicherungsbeginn zwar Diagnosen gestellt, Maßnahmen angeraten werden, jedoch können diese Behandlungen erst nach Ablauf der Wartezeit begonnen und erstattet werden.
Wichtig: Entscheidend für die Leistung / Erstattung ist das Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum.

Kann ich angeratene / geplante Behandlungen noch versichern? Nein.

Heilpraktiker-Zusatzversicherungen ohne Wartezeit leisten nicht für bereits vor Versicherungsbeginn angeratene / geplante oder laufende Behandlungen.

Ohne Wartezeit?

Ohne Wartezeit bedeutet nicht, dass Versicherungsschutz für angeratene / laufende Behandlungen besteht. Alle bereits vor Versicherungsbeginn angeratenen / geplanten oder laufenden Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.